Fachanwalt Medizinrecht

Rechtsanwalt Andreas Straubinger ist Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin

Das Recht, die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen, wird dem Anwalt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Die Voraussetzungen an die Verleihung des Fachanwalt für Medizinrecht sind im zweiten Abschnitt der Fachanwaltsordnung und hier in den §§ 2 ff geregelt. Die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht wird dem Anwalt danach von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht muss besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen, um die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht führen zu dürfen.

Durch seine umfangreiche Erfahrung und Kenntnisse im Bereich des Medizinrechts wurde Rechtsanwalt Andreas Straubinger schließlich am 03. August 2011 die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht verliehen.
Als Fachanwalt für Medizinrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Straubinger im Bereich des gesamten Medizinrechtes kompetente Unterstützung bei Fragen rund um das Medizinrecht und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.  

Zögern Sie daher nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren für kompetente Hilfe durch einen Fachanwalt für Medizinrecht.



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