Honorar

Unter Beachtung von größtmöglicher Flexibilität und Transparenz verfolgen wir nachstehendes Kostenmodell:

Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 139 € zzgl. MwSt.

Im Rahmen der gerichtlichen Vertretung rechnen wir üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Kosten richten sich dabei nach dem zugrundeliegenden Streitwert.

Bei außergerichtlicher Vertretung und im Rahmen einer Beratung oder Gutachtenerstellung rechnen wir üblicherweise nach Stunden ab. Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach dem Umfang und der Schwierigkeit des jeweiligen Falls sowie der individuellen Bedeutung für unseren Mandanten und unserem Haftungsrisiko. Üblicherweise berechnen wir ein Zeithonorar zwischen 199 und 249 € zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Stunde. Dieser Rahmen wird von uns selbstverständlich flexibel an die jeweiligen Umstände des Falles angepasst.
Als Orientierungsrahmen für die Höhe anwaltlicher Vergütung dürfen wir auch auf das "Vergütungsbarometer 2008" des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement verweisen.
Bei Tätigkeiten mit relativ klar absehbarem Umfang - wie z.B. Vertragsentwürfe - bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, mit uns ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Die Abrechnung erfolgt immer zum Monatsende, soweit Sie mit uns nichts Abweichendes vereinbart haben.
Unseren Bearbeitungsaufwand weisen wir Ihnen selbstverständlich mittels eines Zeiterfassungsblattes nach.

Lohnt sich das?»»

Wenn Sie Fragen zu unseren Kosten haben, scheuen Sie sich nicht, uns darauf anzusprechen - gern auch per E-Mail!

MARKGRAFENSTR. 57    D - 10117 BERLIN    TEL.: +49 |30| 200 767 87 - 0    FAX.: +49 |30| 200 767 87 - 19