Beratung im Vertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht umfasst alle Normen im Zusammenhang mit dem gesamten Recht der ambulanten ärztlichen Versorgung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Da nach wie vor über 90% der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert sind, ist es somit eines der bedeutendsten Rechtsgebiete für den ambulant tätigen Arzt.

Die Kanzlei Straubinger & Banse berät Sie zu sämtlichen Fragen rund um das Vertragsarztrecht. Insbesondere zu den häufigen Fragen bezüglich der Zulassung oder des Nachbesetzungsverfahrens, zu Fragen, die die vertragsärztlichen Pflichten betreffen, aber auch zu Fragen bezüglich Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen.

Im falle eines Disziplinarverfahrens vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den kassen(zahn- )ärztlichen Vereinigungen.

 

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