Beratung im Arzthaftungsrecht

Trotz Einhaltung aller erforderlichen Sorgfalt lassen sich Haftungsfälle nicht immer vermeiden. So kann es passieren, dass Sie sich mit Schadensersatz- und Schmerzesgeldansprüchen eines Patienten wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers konfrontiert sehen.
Um bereits derartige Situationen zu vermeiden, berät Sie die Kanzlei Straubinger & Banse bereits im Vorfeld und zeigt Ihnen Wege auf, Haftungsfällen rechtssicher vorzubeugen.

Sollte es dennoch zu einem Haftungsfall kommen, beraten wir Sie über das weitere Vorgehen und vertreten selbstverständlich Ihre Interessen außergerichtlich wie vor Gericht oder in Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern.

Dabei gehört es auch hier zu unserer Philosophie, keine Patienten zu vertreten.


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