Beratung im Berufsrecht für Ärzte und Zahnärzte

Unter das ärztliche Berufsrecht fallen all diejenigen Vorschriften, die den allgemeinen Zugang zum Beruf des Arztes regeln und die berufsspezifischen Pflichten und Verhaltensregeln festlegen.
Maßgebliche Vorschriften sind dabei die Bundesärzteordnung (BÄO) und die darauf beruhende Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) sowie die Kammer- oder Heilberufgesetze der Länder.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Approbation als Grundvoraussetzung zur Ausübung des Arztberufes.
Die Kanzlei Straubinger & Banse berät Sie daher in allen Fragen zur Erteilung oder auch Entziehung der Approbation und vertreten Ihre Interessen in den entsprechenden Verfahren vor den Landesämtern.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen zu berufsrechtlichen Verfehlungen, zur Anerkennung von Abschlüssen / Berufsbezeichnungen oder Weiterbildungszeiten oder auch bei Fragen im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit von Werbemaßnahmen Seite. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch hier im berufsgerichtlichen Verfahren.


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