Beratung im Gebührenrecht für Ärzte und Zahnärzte

Im Gebührenrecht beraten wir Sie zu sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem vertragsärztlichen Vergütungssystem.

Insbesondere Fragen der Abrechnung, die sich hinsichtlich Ihres Honoraranspruchs in Hinblick auf die einschlägigen Regelungen (z.B. GOÄ, GOZ, EBM etc.) ergeben können und Fragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung sind Bestandteil unserer Beratung.

Dabei vertreten wir Ihre Interessen insbesondere gegenüber den kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen bzw. den entsprechenden Ausschüssen, wenn es zu Regressen oder Honorarkürzungen kommt außergerichtlich genauso wie im Klageverfahren vor den Sozialgerichten.


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