Aufgrund des Vertragsarztänderungsgesetzes bieten sich heute völlig neue Formen der Zusammenarbeit für Ärzte an, die die Chancen auf dem mittlerweile hart umkämpften Markt erhöhen können. Der Eingang einer Kooperation birgt aber auch Risiken, die im Vorfeld der Planung bedacht werden sollten.
Wenn Sie kooperativ zusammenarbeiten wollen, z.B. in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft, berät Sie unsere Kanzlei bei der Auswahl der geeigneten Kooperationsform unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen. Dabei gestalten wir einerseits die individuell auf Sie zugeschnittene notwendigen Verträge, wie Gesellschafts- und Arbeitsverträge und beraten Sie zu Vor- und Nachteilen, die der Eingang einer Kooperation mit sich bringt.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie, bei der Anmeldung und Zulassung Ihrer neuen Kooperation.
Aber auch wenn Sie als Arzt einer bereits bestehenden Praxis beitreten wollen, sollten Sie diese einer kritischen Überprüfung unterziehen. Denn ein Beitritt ist oft mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Insbesondere im Hinblick auf die Haftung für Altverbindlichkeiten, sollten Sie sämtliche Verträge, die mit dem Beitritt verbunden sind, im Vorfeld prüfen lassen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die Risiken, die ein Beitritt mit sich bringt zu minimieren und unterstützt Sie bei der Gestaltung der notwendigen Verträge.