Sie wollen als Existenzgründer eine Praxis eröffnen oder Ihre bereits bestehende Praxis erweitern?
Aus juristischer Sicht sind diese Vorhaben mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen verknüpft. Der ökonomische Erfolg einer Praxis hängt aber nicht zuletzt auch von der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Die Kanzlei Straubinger & Banse berät Sie daher von Anfang an zu allen Fragen im Hinblick auf die Gründung einer Praxis oder Zweigstelle.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Beratung bezüglich aller zu schließender Verträge, z.B. dem Gewerbemietvertrag. Hier gilt es, den bestehenden Gestaltungsspielraum optimal auszunutzen um den Erfolg Ihrer Praxis zu sichern.
Für Ihre steuerrechtlichen Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner zur Seite. Dadurch bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, die sämtliche Aspekte einer Praxisgründung berücksichtigt.
Vertrauen Sie also schon im Vorfeld Ihrer Praxisgründung auf eine fundierte rechtliche Beratung, die Ihnen hilft, Ihr Vorhaben rechtssicher zu gestalten.
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