Strafrecht - Betäubungsmittelstrafrecht - Medizinstrafrecht 

Im Bereich des Strafrechts übernehmen wir Ihre Verteidigung in allen Stadien des Strafverfahrens - von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.
Wir verteidigen Sie ebenfalls bei der Durchführung von Zwangsmaßnahmen, wie Hausdurchsuchungen oder Untersuchungshaft.

Beachten Sie, dass Sie zu jedem Zeitpunkt des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens das Recht haben, sich durch einen Strafverteidiger vertreten zu lassen. Dieses Recht sollten Sie so früh wie möglich wahrnehmen. Nur durch die möglichst frühe Einschaltung eines Rechtsanwaltes besteht die Chance, eine Hauptverhandlung zu verhindern. Der Verteidiger kann durch den Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf das Strafverfahren einwirken und die Durchführung einer Hauptverhandlung verhindern.
Insbesondere bei Verhaftungen und anschließender Untersuchungshaft ist zügiges Handeln und die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für Strafrecht unabdingbar!

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt insbesondere im

  • Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz, Handel, Abgabe von Betäubungsmitteln, etc.)
  • Arzneimittelstrafrecht (Verstoß gegen das AMG, unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln, Doping, etc.)
  • Arztstrafrecht (insbesondere in Fällen des Vorwurfs des Betrugs, der Untreue oder der fahrlässigen Körperverletzung bzw. Tötung)
  • Apothekerstrafrecht (Verstoß gegen das AMG oder BtMG, Falschabrechnung, etc.)

Aber auch in allen übrigen Bereichen des Strafrechts übernehmen wir Ihre Verteidigung.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig!

Tel.: 030 200 767 87-0

24 h-Notruf: 0151/55667828 - schnelle Hilfe auch am Wochenende!



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