Werbeideen abmahnsicher umsetzen

Neben der eigentlichen Tätigkeit als Mediziner sind heute auch Werbung und Marketing zu einem unverzichtbaren Instrument für den Erfolg der eigenen Praxis geworden. Dies gilt umso mehr angesichts knapper werdender Kassen bei gleichzeitiger Zunahme von Gesundheitsdienstleistern. Auch in Zukunft wird der berufliche Erfolg von niedergelassenen Ärzten nicht unwesentlich davon abhängen, ob sie durch Werbe¬maßnahmen auf sich aufmerksam machen und so neue Patienten gewinnen.

Nach dem früher geltenden strengen Werberechts für Ärzte ergeben sich heute neue vielfältige Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt.
Dennoch ist der Arzt in seinen Möglichkeiten nicht völlig frei. Insbesondere Vorschriften wie das HWG und das UWG setzen der Werbung viele Grenzen.
Diese gilt es zu kennen, will man die Gefahr einer kostenintensiven Abmahnung durch Kollegen oder das Einschreiten der Ärztekammer vermeiden. Daher müssen sämtliche Werbemaßnahmen bereits im Vorfeld auf ihre Vereinbarkeit mit den entsprechenden Vorschriften überprüft werden.

Die Kanzlei Straubinger & Banse überprüft Ihre Werbeideen schon im Vorfeld auf ihre Vereinbarkeit mit dem Werberecht und berät Sie über mögliche Risiken.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Falle einer Abmahnung sowie im Berufsgerichtsverfahren.

 



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