Unser Angebot im Wirtschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte

Praxisgründung/ Praxisführung

  • Beratung von Existenzgründern rund um die Gründung der eigenen Praxis
  • Prüfung sämtlicher Verträge der Praxis (z.B. Miet- Arbeits,- Leasing-, Kaufverträge etc.)
  • Kauf oder Einstieg in eine bereits bestehende Praxis
  • Ausarbeitung von Behandlungsverträgen
  • Ausarbeitung von Verträgen für IGeLeistungen

Erweiterung der Praxis/Kooperationen

  • Auswahl der richtigen Gesellschaftsform
  • Gründung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen
  • Gründung von MVZ
  • Ausarbeitung von Kooperationsverträgen (Gesellschaftsvertrag) für Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, MVZ
  • Erstellung von Apparatengemeinschaftsverträgen
  • Anstellung von Ärzten
  • Gründung einer Zweigpraxis
  • Verträge mit Job-Sharing-Partnern
  • Praxisbeitritt
  • Scheingemeinschaftspraxis

Praxis An- und Verkauf

  • Vertragsgestaltung beim Praxiskauf
  • Kaufpreisermittlung

Praxisaustritt und -auflösung

  • Auseinandersetzung bei Auflösung oder Ausscheiden
  • Haftung für Altverbindlichkeiten
  • Patientenkarte

Forderungsmanagement / Inkasso

  • Durchsetzung von Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten oder Kassenpatienten
  • anwaltliche Mahnung offener, nicht bestrittener Forderungen
  • Durchführung des Mahn-/Vollstreckungsbescheidsverfahrens oder des Klageverfahrens
  • Durchsetzung von Forderungen gegenüber Lieferanten
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen mangelhafter Geräte etc.
  • im Falle der Titulierung des Anspruchs Betreibung des Zwangsvollstreckungsverfahrens
  • Beratung im Vorfeld durch Gestaltung von Patienten- und Behandlungsverträgen

Werbung/Marketing

  • Überprüfung von Werbeideen hinsichtlich ihrer Zulässigkeit
  • Überprüfung der Homepage auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit
  • Vertretung im Fall der Abmahnung
  • Praxismarketing für Ärzte: Unterstützung und Beratung zur Fehlervermeidung bei der Abrechnung des Honorars

Arbeitsrecht/Chefarztrecht

Im Rahmen des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir auf Arbeitgeberseite den niedergelassenen Arzt/Zahnarzt sowie Chefärzte auf Arbeitnehmerseite.
Dabei werden wir im Wesentlichen in folgenden Bereichen tätig:

  • Erstellung und Prüfung von Anstellungsverträgen, insbesondere Chefarztverträge
  • Beratung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten

Steuerrecht

Im Bereich des Steuerrechts beraten wir Sie zu allen Fragen der Umsatzsteuer, Einkommenssteuer oder auch Gewerbesteuer.
Dabei stehen wir Ihnen auch schon im Vorfeld Ihrer Gründung einer Praxis oder anderer medizinischer Einrichtung zur Verfügung.
Außerdem beraten wir Sie in allen steuerrechtlichen Fragen im Hinblick auf die Zusammenarbeit und Kooperationen zwischen medizinischen Leistungserbringern und vertreten Sie außergerichtlich gegenüber Finanzämtern und -gerichten.

 



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