Forderungseinzug/Inkasso

Forderungsausfälle können schnell die Existenz der eigenen Praxis oder Firma bedrohen und kosten dazu Zeit, Arbeitskraft und Nerven. Daher ist ein professionelles Forderungsmanagement oft existenzsichernd.

Die selbständige Einziehung der Forderungen ist dabei in der Regel mit erheblichen Zeit- und Personalaufwand verbunden und aus betriebswirtschaftlicher Sicht kaum unrentabel.
Wenn Sie versuchen, Ihre Forderungen selbst beizutreiben, übernehmen Sie letztlich eine Tätigkeit, die Sie nicht bezahlt bekommen.

Die Kanzlei Straubinger & Banse übernimmt diese Arbeit für Sie und bietet Ihnen professionelles Inkasso aus einer Hand. Denn wenn das außergerichtliche Inkasso trotz aller Anstrengungen nicht erfolgreich ist, prüfen wir die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko einer Klage und führen die notwendigen Prozesse. 

Ihre Vorteile gegenüber einem „normalen" Inkassounternehemen?

1. Ein Rechtsanwalt lässt sich nicht prozentual an den Forderungen beteiligen. Sie erhalten also 100% der Hauptforderung ausgeschüttet.
2. Die Forderung muss nicht wie an die meisten Inkassobüros abgetreten werden und muss somit nicht ausgebucht werden.
3. Falls es doch zu einem Klageverfahren kommt, muss ein Inkassobüro die Forderung an einen Rechtsanwalt weitergeben. Dadurch entstehen unnötige Verzögerungen und doppelte Kosten.
4. Die außergerichtlichen Kosten der Forderungseintreibung durch ein Inkassobüro sind nicht immer ersetzbar. Sie riskieren somit, nicht sämtliche Kosten erstattet zu bekommen.
5. Das Schreiben eines Rechtsanwalts hat erfahrungsgemäß eine größere Wirkung. Der Forderungseinzug ist damit wesentlich effektiver.
6. Inkassobüros haben oft standardisierte Methoden, mit denen sie Druck auf den Schuldner ausüben und sofort gerichtliche Schritte androhen. Dagegen kann ein Rechtsanwalt seine Maßnahmen flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen und ein positives Gläubiger/Schuldner-Verhältnis herbeiführen. Ihr Patient bleibt Ihr Patient!
7. Rechtsanwälte unterliegen dem Berufsrecht der Rechtsanwaltschaft. Es besteht keine Gefahr, dass die teilweise zweifelhaften Methoden einiger Inkassounternehmen Ihren guten Ruf gefährden.
8. Und nicht zuletzt: die Beauftragung unserer Kanzlei kostet Sie im außergerichtlichen Streit nichts, da unsere Anwaltskosten vom Schuldner zu ersetzen sind. Nur im Falle der vermögenslosigkeit Ihres Schuldners wären die Kosten von Ihnen zu tragen.

Um Ihre offenen Forderungen schnell und unkompliziert realisieren zu können, füllen Sie doch einfach sofort unser Inkassoformular aus und senden es an uns weiter. Wir werden alle nötigen Schritte sofort in die Wege leiten.
Sollten Sie noch Fragen - insbesondere zu den Kosten - haben, rufen Sie uns einfach an oder füllen unser Kontaktformular aus! Wir melden uns dann bei Ihnen.

Mehr Infos auf »» www.anwaltfuerforderungseinzug.de



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